Abwesenheiten

Die Einschreibung eines Schülers im Kindergarten und in der Grundschule beinhaltet die Verpflichtung, an allen im Lehrplan aufgeführten Unterrichtsstunden teilzunehme und die vorgeschriebenen Arbeiten zu erledigen.

Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich, gemäß dem Schulkalender und dem Stundenplan, der ihnen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt wird, zu besuchen. 

  • Fehlzeiten aufgrund von Krankheit  

Wenn Ihr Kind aus unvorhergesehenen Gründen (medizinische Gründe,…) abwesend ist, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft per E-Mail. 

Ab dem zweiten Tag der Abwesenheit muss das Kindergartenkind/der Grundschüler seiner Klassenlehrkraft ein ärztliches Attest vorlegen . Bei längeren Abwesenheiten muss das ärztliche Attest innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden. 

  •  Fehlzeiten aus persönlichen Gründen  

Eine Genehmigung für die Abwesenheit aus persönlichen Gründen muss von den Eltern des Schülers mindestens sieben Kalendertage im Voraus beantragt werden. Der Antrag muss per E-Mail (florence.van-hauwermeiren@eursc.eu) an die Schulleitung gestellt werden, wobei die Dauer der Abwesenheit und die Begründung anzugeben sind.  

Die Genehmigung kann nur für eine Dauer von höchstens zwei Tagen erteilt werden, zuzüglich angemessener Fahrtzeiten.  

Außer in Fällen höherer Gewalt kann eine Genehmigung für das Fernbleiben vom Unterricht nicht für die Woche vor oder nach Ferienzeiten erteilt werden.  

  

*Bitte lesen Sie Artikel 30 der Allgemeinen Vorschriften für die Europäischen Schulen für weitere Informationen über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, Fehlzeiten und die Folgen von Fehlzeiten.