Mitteilung zum Ausbruch von COVID-19 des Büros des Generalsekretärs

Brüssel, 25. Februar 2020

Der Ausbruch von COVID-19, verursacht durch ein bisher unbekanntes Coronavirus, begann im Dezember 2019 in Wuhan, China. Die Erkrankung hat sich schrittweise über das gesamte Festlandchina ausgedehnt und ist sowohl in einigen Nachbarländern, als auch in Ländern in größerer Entfernung aufgetreten

(https://www.ecdc.europa.eu/en/geographical-distribution-2019-ncov-cases).

Das Infektionsrisiko ist jedoch nicht für alle betroffenen Länder gleich – nur in Ländern mit anhaltender Mensch-zu-Mensch-Übertragung liegt ein signifikantes Infektionsrisiko vor

(https://www.ecdc.europa.eu/en/areas-presumed-ongoing-community-transmission-2019-ncov).

Nur für diese Gebiete mit anhaltender Mensch-zu-Mensch-Übertragung – heute sind das China, Hongkong, Macau und die abgeriegelten Gemeinden in Italien: Bertonico, Casalpusterlengo, Castelgerundo, Castiglione d’Adda, Codogno, Fombio, Maleo, San Fiorano, Somaglia, Terranova del passerine, Vò – sind durch die Europäischen Schulen Vorbeugemaßnahmen einzuführen:

  • Kinder, die aus solchen Gebieten zurückkehren, dürfen erst 14 Tage nach dem Datum ihrer Rückkehr und unter der Bedingung, dass die gesamte Familie frei von Symptomen bleibt, wieder an den Europäischen Schulen zugelassen werden.
  • Mitglieder des an einer Europäischen Schule tätigen Personals sollten Reisen in solche Gebiete vermeiden und wenn sie das doch tun, dürfen sie erst 14 Tage nach dem Datum ihrer Rückkehr wieder zur Arbeit kommen.

WICHTIG: Dieselben Regeln werden für alle Gebiete gelten, die durch die italienischen Behörden in der Zukunft als ein roter Bereich eingestuft werden. Für regelmäßige Aktualisierungen dieses roten Bereichs kontrollieren Sie bitte den Link unten und suchen über „Allegati“ (Anhänge) rechts am Bildschirm die neuesten Informationen.

http://www.anci.lombardia.it/dettaglio-news/2020224166-coronavirus-%E2%80%93-chiarimenti-interpretativi-su-ordinanza-regione-lombardia-%E2%80%93-ministero-della-salute/

Für Kinder und Personal, die aus anderen Gebieten ohne anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung zurückkehren, ist keine Quarantäne notwendig. Da sich die Situation jedoch entwickelt, wird die Liste von Gebieten mit anhaltender Mensch-zu-Mensch-Übertragung in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Europäischen Kommission aktualisiert werden und müssen alle länderspezifischen Empfehlungen dementsprechend angepasst werden.

Inzwischen sollten die geeigneten Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung des Verbreitung, wie empfohlen durch die WHO (siehe unten), an den Europäischen Schulen bereits eingeführt sein.