IT Charta und der Verhaltenskodex 2022-23

  1. PRÄAMBEL

 

Die Europäischen Schulen streben danach, ihren Schüler/innen in Bezug auf IT- und Multimedia-Dienste die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu bieten. Diese Charta legt die Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung und richtiges Verhalten gegenüber den IT-Ressourcen mit pädagogischem Zweck fest, die ihnen zur Verfügung gestellt werden.

 

Diese Charta ist ein Anhang zur Hausordnung der Europäischen Schule Brüssel I (nachstehend als „die Schule“ bezeichnet) und fügt sich in den Rahmen der Gesetze und Vorschriften ein, die sich insbesondere auf Urheberrecht, Rechte an geistigem Eigentum, Datenschutz (einschließlich insbesondere von Bildrechten) und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Computerkriminalität beziehen.

 

 

  1. IT-RESSOURCEN UND ‑GERÄTE

 

2.1 Definition

 

„IT-Ressourcen und ‑Geräte“ bezeichnet das Paket, welches Netzwerk, Server und Arbeitsplätze, interaktive Whiteboards, Peripheriegeräte (Drucker, externe Festplatten), Software, Laptops und Tablets der Schule, den Internetgebrauch an der Schule und durch diese bereitgestellte digitale Lernmittel[1] umfasst.

 

2.2 Goldene Regel

 

Die IT-Ressourcen der Europäischen Schule sind ausschließlich für pädagogische Aktivitäten bestimmt.

 

2.3 Zugang zu IT-Ressourcen und ‑Geräten

 

Der Zugang zu den durch die Schule bereitgestellten Ressourcen und Geräten ist ein Privileg, kein Recht.

 

Jede/r einzelne Schüler/in muss die Betriebsbedingungen und die Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung und das richtige Verhalten, die in dieser Charta beschrieben sind, gewissenhaft einhalten.

 

Die Schule kann regelmäßig oder fallweise überprüfen, ob die IT-Ressourcen und ‑Geräte übereinstimmend mit den Bestimmungen dieser Charta genutzt werden, und behält sich das Recht vor, dieses Privileg gegebenenfalls zu widerrufen.

An der Schule wird der Zugang zu IT-Ressourcen und ‑Geräten unter der Verantwortung der Schulleitung und unter der Kontrolle eines Mitglieds des pädagogischen Teams bereitgestellt.

 

Die Schule bietet Zugang zu verschiedenen IT-Ressourcen:

 

  • zu den Computern der Schule über einen persönlichen Account,
  • zum Netzwerk der Schule, welches Folgendes umfasst:
    • Speicherplatz auf den Servern der Schule: geteilter Platz oder auf den persönlichen Account beschränkter Platz,
    • Netzwerkdrucker,
  • zu den Office-365-Onlinediensten (einschließlich insbesondere von E‑Mail‑/Messaging-Dienst), die durch die Europäische Schule verwaltet werden,
  • zu eigener Software, unter Lizenz oder Open-Source,
  • zum Internet.

 

Alle Zugangsaccounts, die dem/der Schüler/in zur Verfügung gestellt werden, sind personengebunden und dürfen nur durch den/die betroffene/n Schüler/in genutzt werden.  Die Zugangscodes müssen daher absolut vertraulich sein und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden (ausgenommen den gesetzlichen Vertreter/innen des Schülers bzw. der Schülerin). Bevor der/die Schüler/in seinen/ihren Arbeitsplatz verlässt, muss er/sie sich stets vergewissern, dass er/sie sich ordnungsgemäß abgemeldet hat.

 

Bei einem Problem mit seinem/ihrem Account oder bei Verlust, Diebstahl oder Gefährdung seiner/ihrer Zugangscodes wird der/die Schüler/in seine/n bzw. ihre/n Erziehungsberater/in informieren.

 

 

  1. ALLGEMEINE REGELN FÜR RICHTIGES VERHALTEN

 

        3.1 Allgemeine Bemerkungen

 

Die Schüler/innen müssen die Regeln für richtiges Verhalten einhalten, wenn sie die Ressourcen und Geräte nutzen, die die Schule für pädagogische Zwecke zur Verfügung stellt. Wenn somit ein/e Schüler/in mit seinem/ihrem eigenen mobilen Gerät an der Schule oder außerhalb der Schule auf Ressourcen (also auf das Netzwerk) zugreift, muss diese Charta eingehalten werden.

 

Für die persönliche Nutzung außerhalb der Schule erhält jede/r Schüler/in 5 Office-365-Installationslizenzen für Computer und/oder Smartphones und Tablets. Diese Lizenzen können auf IT-Geräten installiert und genutzt werden, die regelmäßig durch den/die Schüler/in benutzt werden und gemäß den in dieser Charta beschriebenen allgemeinen Regeln für richtiges Verhalten passwortgeschützt sind.

 

3.2 Respekt vor Vertraulichkeit

 

Es ist den Schüler/innen verboten:

  • zu versuchen, sich die Passwörter anderer Personen anzueignen,
  • sich mit Benutzernamen und Passwörtern anderer Personen anzumelden,
  • die offene Sitzung eines anderen Nutzers ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis zu nutzen,
  • Dateien anderer Personen zu öffnen, zu bearbeiten oder zu löschen und allgemein zu versuchen, ohne deren Erlaubnis auf deren Informationen zuzugreifen,
  • ein Passwort in Internet-Software wie Google Chrome, Internet Explorer, Firefox usw. zu speichern, wenn sie Geräte verwenden, die nicht persönlich sind.

 

3.3 Respekt vor dem Netzwerk und vor Arbeitsplätzen

 

Vor den Anlagen und der Hardware muss höchster Respekt gezeigt werden.  Computertastaturen und ‑Mäuse müssen mit Sorgfalt gehandhabt werden. Deshalb dürfen die Schüler/innen nicht essen und trinken, wenn sie die Arbeitsplätze an der Schule benutzen, damit diese nicht beschädigt werden.

 

Es ist den Schüler/innen verboten:

  • zu versuchen, die Konfiguration des Arbeitsplatzes zu ändern,
  • zu versuchen, Daten von Netzwerk oder Arbeitsplatz zu ändern oder zu zerstören,
  • Software zu installieren oder im Netzwerk vorhandene Software zu kopieren,
  • auf andere als die durch die Schule zugelassenen Ressourcen zuzugreifen oder zuzugreifen zu versuchen,
  • Nachrichten, Dateien, Dokumente, Links, Bilder von unbekannten Absendern zu öffnen,
  • ohne die Erlaubnis eines/einer verantwortlichen Erwachsenen ein Wechsellaufwerk in gleich welches Gerät einzuführen,
  • ohne die Erlaubnis eines/einer verantwortlichen Erwachsenen ein Speichergerät oder ‑medium (USB, Mobiltelefon oder Ähnliches) anzuschließen,
  • absichtlich in den Betrieb des Netzwerks einzugreifen, insbesondere durch die Verwendung von Programmen, die entworfen wurden, um schädliche Programme einzuspielen oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen (Viren, Spyware oder Ähnliches),
  • die installierten Schutzsysteme (Firewall, Antivirenprogramme usw.) zu untergraben oder zu untergraben zu versuchen,
  • VPN[2]-Tunnel zu verwenden.

 

3.4 Respekt vor Rechten an geistigem Eigentum

 

Es ist den Schüler/innen verboten:

  • Materialien, die durch Rechte an geistigem Eigentum geschützt sind, herunterzuladen oder illegale Kopien davon zu machen (Streaming, Audio, Filme, Software, Spiele usw.),
  • Informationen, ungeachtet des Mediums (Tabelle, Grafik, Gleichung, Artikel eines Rechtsakts, Bild, Text, Hypothese, Theorie, Stellungnahme usw.), die durch Rechte an geistigem Eigentum (Urheberrecht usw.) geschützt sein könnten, zu plagiieren, d. h. in gleich welcher Form zu reproduzieren, (weiter) zu verbreiten, der Öffentlichkeit mitzuteilen.

 

Die Verwendung von im Internet gefundenen Informationen für Klassenaufgaben impliziert, dass die Quellen aufgenommen und durch den/die Schüler/in korrekt zitiert werden müssen. Er/Sie kann in dieser Hinsicht die Hilfe eines der Mitglieder des pädagogischen Teams suchen.

 

3.5 Respekt vor den Mitgliedern der Schulgemeinschaft und der Schule

 

Es ist den Schüler/innen verboten:

  • Dokumente diffamierender, missbräuchlicher, extremistischer oder pornografischer oder diskriminierender Art – basierend auf ethnischer Herkunft, politischen Meinungen, Religion oder weltanschaulichen Überzeugungen, Gesundheitszustand oder sexueller Ausrichtung – am Schirm anzuzeigen, zu veröffentlichen oder an deren Austausch teilzunehmen;
  • andere Personen in ihrem eigenen Namen oder unter Verwendung einer falschen Identität oder eines Pseudonyms zu mobben (Cybermobbing);
  • Listen von E-Mail-Adressen oder personenbezogenen Daten anderer Personen für andere Zwecke als jene zu verwenden, die durch pädagogische oder didaktische Ziele beabsichtigt sind;
  • in E-Mails, Posts, Chats oder gleich welchen anderen Kommunikationsmitteln unangepasste Sprache zu verwenden (der/die Verfasser/in ist allein für den gesendeten Inhalt verantwortlich);
  • den Ruf eines Mitglieds der Schulgemeinschaft oder der Schule zu schädigen, insbesondere durch die Verbreitung von Texten, Bildern und/oder Videos;
  • Verträge abzuschließen, die im Namen der Schule etwas verkaufen oder bewerben, es sei denn, das Projekt wurde vorab durch die Schulleitung genehmigt.

 

 

  1. BESONDERE REGELN FÜR DIE NUTZUNG DES INTERNETS

 

4.1 Das Netzwerk der Schule

 

Zugang zum Internet innerhalb der Europäischen Schule ist ein Privileg, kein Recht.

 

Die Nutzung des pädagogischen internetgestützten Netzwerks ist nur zum Zweck von Unterrichts- und Lernaktivitäten bestimmt, die dem Auftrag der Europäischen Schulen entsprechen.

 

Es ist den Schüler/innen streng verboten:

  • sich mit Live-Chatdiensten Diskussionsforen oder Social Media zu verbinden, es sei denn, sie haben aufgrund deren pädagogischer Zielsetzung von einem Mitglied des pädagogischen Teams die Erlaubnis dazu erhalten,
  • persönliche Angaben zu teilen, mit denen der/die Schüler/in identifiziert werden kann (Vorname, Nachname(n), E-Mail, Adresse usw.),
  • auf pornografische, fremdenfeindliche, antisemitische oder rassistische Sites zuzugreifen,
  • gleich welches Programm herunterzuladen oder zu installieren.

 

Unter keinen Umständen sollten die Schüler/innen ihren Namen angeben, ein Foto zeigen, ihre Adresse, Telefonnummer oder irgendeine andere Information angeben, über die sie im Internet identifiziert werden könnten.

 

Es ist den Schüler/innen verboten, die mit ihrem O365-Account (…@student.eursc.eu) verbundene E-Mail-Adresse zu verwenden, um Accounts auf Applikationen, Websites oder Software anzulegen, die nicht durch ein Mitglied des pädagogischen Teams oder durch die Schulleitung zugelassen sind.

 

4.2 Überwachung und Hilfe bei der Sitzung für Schüler/innen in der Schule

 

Die Schule wird ein Überwachungs- und Unterstützungssystem einsetzen, um dafür zu sorgen, dass sich die Schüler/innen in einem kontinuierlichen Lernprozess befinden, und um den für den jeweiligen Kurs zuständigen Personen und dem Personal der Bibliothek die Möglichkeit zu bieten, Schüler/innen direkt von ihrem Arbeitsplatz aus zu helfen.

 

Nur durch die Schulleitung autorisierte Personen können die Überwachungs- und Unterstützungssoftware nutzen und sie müssen dabei die für ihre Rolle an der Schule geltende IT-Charta einhalten.

 

Dieses System bietet die Möglichkeit:

 

  • auf Abstand auf die Bildschirme der Schüler/innen zuzugreifen, um ihnen zu helfen und um die Konzentration auf ihre Aufgaben sicherzustellen,
  • den Unterricht wirkungsvoller zu gestalten, indem der Klasse der Bildschirm der für die Stunde zuständigen Person gezeigt wird,
  • Bildschirme von Schüler/innen auszuwählen, um ihre Arbeit zu präsentieren,
  • die Bildschirme aller Schüler/innen zu deaktivieren, um ihre Aufmerksamkeit zu gewährleisten.

 

Ihre Sitzung oder ihre Aktivität wird nicht aufgezeichnet.

 

4.3 Social Media

 

Es ist den Schüler/innen verboten, sich mit der mit ihrem O365-Account verbundenen E-Mail-Adresse (…@student.eursc.eu) auf Social Media anzumelden.

 

Die Nutzung eines privaten digitalen Geräts (Telefon, Tablet, Laptop) befreit die Schüler/innen nicht davon, die Regeln für deren ordnungsgemäße Nutzung und richtiges Verhalten in Bezug auf Respekt vor Mitgliedern der Schulgemeinschaft und der Schule, wie beschrieben in dieser Charta, einzuhalten. Die Schüler/innen bleiben für den gezeigten Inhalt verantwortlich.

 

 

  1. BESONDERE REGELN FÜR ONLINE-LERNEN/-UNTERRICHT

 

Online-Lernen oder ‑Unterricht impliziert die Einhaltung der Regeln für ordnungsgemäße Nutzung und richtiges Verhalten, wie vorgeschrieben durch diese Charta, ob im Rahmen von:

  • Online-Lernen oder ‑Unterricht an der Schule („Blended Learning“), was den Einsatz von durch die Schulleitung genehmigten digitalen Lernmitteln impliziert, oder die Ausführung von asynchronen Online-Aktivitäten (Hausaufgaben),
  • Online-Lernen oder ‑Unterricht auf Abstand („Fernunterricht“), wenn der Unterricht an der Schule ausgesetzt ist,
  • Online-Lernen oder ‑Unterricht auf Abstand und in situ („Hybrid Learning“), wenn die Stunden durch einige Schüler/innen vor Ort und durch andere auf Abstand absolviert werden.

 

Darüber hinaus ist Folgendes verboten:

  • die Lehrkraft bzw. Lehrkräfte und die Schüler/innen, die am Online-Lernen teilnehmen, zu fotografieren und/oder zu filmen und, a fortiori, solche Bilder/Videos zu veröffentlichen,
  • an Online-Lern- oder ‑Unterrichtssitzungen teilzunehmen, zu denen der/die Schüler/in nicht ausdrücklich eingeladen wurde,
  • Teilnehmer/innen zu Online-Lern- oder ‑Unterrichtssitzungen ohne Zustimmung der Person einzuladen, die die Sitzung organisiert,
  • digitale Lernmittel zu verwenden, um andere Personen einzuschüchtern, zu mobben, zu diffamieren oder zu bedrohen.

 

Bildrechte sind anerkannte Rechte für jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, weshalb die Schule die Nutzung von Bildern/Videos, die ohne Mitwissen der betroffenen Personen aufgenommen wurden, nicht tolerieren wird.

 

 

  1. MELDUNGEN AN DAS PÄDAGOGISCHE/IT-TEAM

 

Der/Die Schüler/in verpflichtet sich, einem Mitglied des pädagogischen und/oder IT-Teams (ein/e Erziehungsberater/in, ein/e IT-Koordinator/in, eine Lehrkraft usw.) Folgendes so schnell wie möglich zu melden:

  • jede/s verdächtige Software oder Gerät,
  • jede/n Verlust, Diebstahl oder Gefährdung seiner/ihrer Authentifizierungsinformationen,
  • jede/s/r Nachricht, Datei, Dokument, Link, Bild von einem unbekannten Absender.

 

 

  1. VERANTWORTUNG

 

Die absichtliche Beschädigung der Geräte und IT-Ressourcen der Schule kann gemäß Artikel 32 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen Reparaturkosten für die gesetzlichen Vertreter/innen der betroffenen Schüler/innen nach sich ziehen.

 

Jede/r Schüler/in, der/die beschließt, ein Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät in die Schule mitzubringen, tut dies auf eigene Gefahr und ist persönlich für die Sicherheit seines/ihres Mobiltelefons oder Geräts verantwortlich.

 

Unbeschadet der vorgesehenen Ausnahmen, wenn Schüler/innen ein Gerät für das BYOD-Programm mitbringen müssen, weist die Schule jegliche Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Vandalismus eines Telefons oder irgendeines anderen Geräts oder für die unerlaubte Nutzung eines solchen Geräts zurück.

 

 

  1. VORGESEHENE SANKTIONEN

 

Jede/r Schüler/in, der/die gegen die oben beschriebenen Regeln verstößt, wird sich den in der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen und in der Hausordnung der Schule vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen sowie den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen und strafrechtlichen Verfahren stellen müssen.

 

Alle Mitglieder des pädagogischen Teams müssen sich verpflichten dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen durch die Schüler/innen unter ihrer Verantwortung eingehalten werden, und müssen diesbezüglich strengste Kontrolle ausüben.

 

Der/Die IT-Administrator/in muss zu seiner/ihrer vollsten Zufriedenheit ständig dafür sorgen, dass die IT-Ressourcen ordnungsgemäß funktionieren und ordnungsgemäß genutzt werden. Dazu bietet die Überwachung der IT-Ressourcen und ‑Geräte die Möglichkeit, Abweichungen (anormale Nutzung des Netzwerks, überhöhte Menge an Speicherplatz, versuchter Cyberangriff usw.) zu erkennen. Sollten Abweichungen erkannt werden, wendet sich der/die IT-Administrator/in an die Schulleitung, um die erforderlichen Maßnahmen zu vereinbaren. Im absoluten Notfall und um das IT-System der Schule zu schützen, darf der/die IT-Administrator/in jedoch eine sofortige Entscheidung treffen, um den IT-Zugang eines/einer oder mehrerer Schüler/innen zu blockieren, und wird die Angelegenheit danach sofort der Schulleitung vorlegen.

 

Diese Art von Eingriff ist nur zur Erfüllung deutlich umschriebener Ziele möglich, und zwar:

  • Vorbeugung illegaler oder diffamierender Handlungen, Handlungen, die gegen die akzeptierten Standards richtigen Verhaltens verstoßen oder die Würde anderer Personen verletzen können;
  • Schutz der wirtschaftlichen oder finanziellen Interessen der Schule, die mit Geheimhaltung verbunden sind;
  • Sicherheit und/oder reibungsloser technischer Betrieb der IT-Systeme, einschließlich Kontrolle der verbundenen Kosten, und physischer Schutz der Einrichtungen der Schule;
  • Einhaltung in gutem Glauben der Grundsätze und Regeln für die Nutzung der verfügbaren Technologien und dieser Charta.

 

 

  1. ÜBERARBEITUNG

 

Diese Charta wird im Lichte der im Schuljahr 2020/21 gesammelten Erfahrungen überarbeitet werden.

[1] Gemäß der Definition aus dem Verfahren zur Genehmigung des Einsatzes eines digitalen Lernmittels an den Europäischen Schulen (Anhang zu MEMO 2019-12-M-3/GM).

[2] In der EDV ist ein Virtual Private Network, kurz VPN, ein System, das es ermöglicht, eine direkte Verbindung zwischen voneinander entfernten Computern herzustellen, indem dieser Verkehr in einer Art von Tunnel isoliert wird.